Ihr Weg zum Zertifikat

Zfp Lehrgang München

Der Weg zum Zertifikat: Allgemeines zur Anmeldung und Zertifizierung

Die in vielen Regelwerken geforderte Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 besteht aus den Elementen:

  1. Ausbildungszeit: Die auf unserer Homepage unter „Termine“ aufgeführten Kurszeiten entsprechen im Regelfall genau der normativ geforderten Mindestzeit.
  2. Qualifikationsprüfung (bestehend aus dem schriftlich allgemeinen, schriftlich spezifischen und praktischen Teil, Zeitaufwand ca. 6 Stunden)
  3. Erfahrungszeit für das jeweilige Prüfverfahren (10% davon sind vor dem Lehrgang schon auf dem Anmeldeformular zu bestätigen, Anforderungen siehe Anmeldeformular)
  4. Sehfähigkeitsbescheinigung (Das Datum des Sehtests ist vor dem Lehrgang auf dem Anmeldeformular zu bestätigen, spätestens jedoch vor der Prüfung. Mit dem Ablauf der Sehfähigkeit wird die Gültigkeit des Zertifikats ausgesetzt)
  5. Zertifizierungsantrag bei SECTOR Cert (zu stellen innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfung)

Erneuerung:

Das Zertifikat gilt zunächst fünf Jahre und muss – am besten vor Ablauf dieser Frist – schriftlich bei SECTOR Cert erneuert werden. Dazu müssen im Zertifizierungsantrag die entsprechenden Felder markiert und die erforderlichen Angaben gemacht werden. Dies ist ein rein schriftlicher Vorgang. Wird die Frist versäumt, ist eine vorgezogene Rezertifizierungsprüfung (siehe nächster Absatz) erforderlich, der Aufwand ist dann aber erheblich höher.

Rezertifizierung:

Nach insgesamt zehn Jahren ist eine Rezertifizierung erforderlich. Dazu ist wieder der selbe Antrag zu verwenden, aber diesmal die Spalte Rezertifizierung zu markieren. Nach Einreichung des Antrags durch die zertifizierte Person und seiner Genehmigung durch SECTOR Cert kann die zertifizierte Person sich bei uns für die Rezertifizierungsprüfung anmelden. Diese ist eine komplette praktische Prüfung (keine schriftl. Prüfung). Die Gültigkeit des Zertifikats endet mit dem Tag des Ablaufdatums, allerdings verwirkt der Kandidat sein Anrecht auf Rezertifizierung nicht, wenn der Termin um nicht mehr als 12 Monate verstrichen ist. Nach Ablauf dieser Frist muss die komplette Prüfung (wie bei der Erstprüfung) wiederholt werden.

Die Rezertifizierungsprüfung findet optimalerweise im Zuge regulärer Lehrgänge statt, denn dann können die Kandidaten den Umfang der Vorbereitung je nach Restwissen (nach zehn Jahren) frei skalieren und entweder gar keine Vorbereitung buchen, oder ganz oder teilweise am Lehrgang teilnehmen. Wir berechnen dafür immer die gleichen Kosten.

Beachten Sie bitte, dass die Rezertifizierung im Prinzip aus zwei Vorgängen besteht:
Einmal der Rezertifizierung durch SECTOR Cert und einmal der Teilnahme an der Rezertifizierungs-Prüfung bei uns.

  1. Die Teilnahme an der Prüfung bei uns ist erst möglich, wenn der Antrag auf Rezertifizierung gestellt und durch SECTOR freigegeben ist.
  2. Wir können Sie erst zur Prüfung anmelden, wenn sie uns die REZERT-Bestätigung von SECTOR geschickt haben. Am besten die Mail an uns weiterleiten

Auch die Inhaber von Zertifikaten nach EN ISO 9712 anderer europäischer Zertifizierungsstellen sind gerne dazu eingeladen, Ihre Rezertifizierung bei uns / SECTOR Cert vorzunehmen.

Anmeldung:

Die Anmeldung für alle Maßnahmen erfolgt direkt bei Vector München, am besten per E-Mail. Im Regelfall wird der Eingang Ihrer Anmeldung kurzfristig von uns mit Details zu den Kurszeiten bestätigt. Falls Sie keine Antwort erhalten, bitte nachfragen! Die Anmeldeformulare können direkt von unserer Homepage geladen werden. Bei verspäteten Anmeldungen und Änderungen können Änderungsgebühren von jeweils € 100 anfallen, die wir leider weiter verrechnen müssen.

Anmeldung bei VECTOR München: Welche Daten brauchen wir zur Anmeldung?

Anmeldeunterlagen: VT PT MT RT FAW UT UTW

Anmeldeformular (unterschrieben nicht vom Teilnehmer selbst)

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Sehtestdatum (am besten auf dem Anmeldeformular), am Prüfungstag nicht älter als ein Jahr. Die Einreichung eines Sehtestformulars ist nicht erforderlich.

X X X X X X X

Erfahrungszeit (auf dem Anmeldeformular unten links) entsprechend der Vorgaben für jedes Prüfverfahren. Für die Stufe 2 (1+2 oder Stufe 2 direkt) muss jeweils die Summe aus 1+2 erreicht werden

X X X X X X X

Für die Stufe 2 in RT und UT muß ein Nachweis über die bereits erfolgte Stufe 1 Schulung vorgelegt werden, damit die Summe der Ausbildungszeiten aus Stufe 1+2 nachgewiesen werden kann.

      X   X  

Genehmigung von SECTOR Cert für einen Antrag auf Verkürzung, falls eine Verkürzung auf nur Stufe 2 gewünscht wird (siehe dazu auch den folgenden Absatz Verkürzung).

(X) (X) (X) (X)  -  (X)  - 

Genehmigung von SECTOR Cert für einen Antrag auf Rezertifizierung (siehe dazu auch den Absatz Rezertifizierung).

X X X X X X X

Verkürzung:

Allgemeine Hinweise: Gilt nur für Europäischen Bildungslevel 6 oder höher (Akademiker, Meister).

Zur Verkürzung wird bei den Standardkursen in den Verfahren VT, PT und MT die Weglassung des Stufe 1-Teils (Montag-Dienstag) beantragt und der Stufe 2-Teil (Dienstag-Freitag = 24h) vollständig besucht. Der Stufe 1-Teil muss dann aber eigenverantwortlich erlernt werden. Gerne senden wir Ihnen vorab die Unterlagen (Papier oder Datensatz) zu. Bei den speziellen Ingenieurslehrgängen wird der Stufe 1-Teil am ersten Tag im Schnelldurchlauf knapp wiederholt, bei den Standardlehrgängen ist dies nicht der Fall.

Unabhängig von der Verkürzung werden in der Prüfung sowohl Themen aus der Stufe 1 als auch Themen aus der Stufe 2 abgefragt.

Bei den Verfahren RT und UT kann im Extremfall für Akademiker die Stufe 1 komplett in Eigenregie erarbeitet werden, die entstandenen praktischen Defizite können i.d. Regel während des Stufe 2 – Kurses nachgearbeitet werden. Dafür haben Akademiker in der Stufe 2 z.B. meist weniger Probleme mit der unvermeidbaren Mathematik.

Die für bevorzugt die Zielgruppe „Sachverständige“ angebotenen Kurse „RT2-Filmauswerter“ und „Ultraschall-Wanddickenmessung Stufe 1“ können nicht noch weiter verkürzt werden, weil die Zeiten durch den eingeschränkten Geltungsbereich ohnehin schon minimalisiert sind.

Nachweis der Sehfähigkeit:

DIN EN ISO 9712 (Kapitel 7.4) schreibt einen jährlichen Nachweis der ausreichenden Sehfähigkeit vor. Dies kann durch einen Augenarzt, Augenoptiker oder eine sonstige medizinisch anerkannte Person bestätigt werden. Der Nachweis wird beim Arbeitgeber hinterlegt.

Es gelten die folgenden Anforderungen:

  1. die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (Höhe 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
  2. das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, um die Kontraste zwischen den Farben oder Grauschattierungen zu erkennen und zu unterscheiden, die bei den betreffenden vom Arbeitgeber festgelegten ZfP-Verfahren benutzt werden.

Die Zertifizierungsstelle darf geeignete Alternativen anerkennen. Eine Liste der anerkannten Sehfähigkeitsnachweise finden Sie auf der Website der SECTOR Cert.

Druckgeräterichtlinie:

Wird zusätzlich eine Zertifizierung im gesetzlich geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie, DGR) angestrebt, ist ein Nachweis über ZfP-Erfahrung an Druckgeräten in den letzten fünf Jahren erforderlich. Diese muss der Arbeitgeber ebenfalls auf dem Zertifikatsantrag bestätigen.

Einhaltung der berufsethischen Grundsätze:

Die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres SECTOR Cert-Zertifikates und ist beim Ausfüllen des Zertifizierungsantrages durch den Teilnehmer auf Seite 3 zu bestätigen. Das Zertifikat ist Eigentum der Zertifizierungsstelle. Ein Verstoß gegen die berufsethischen Grundsätze berechtigt die Zertifizierungsstelle jederzeit, das Zertifikat auszusetzen oder zu entziehen.

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